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Nachbarrecht

Bei nervigen Konzerten einfach die Fenster schließen...

Eine Frau, die in unmittelbarer Nähe einer Zitadelle wohnt, kann nicht verhindern, dass in der Zitadelle in den Sommermonaten (von Ende Mai bis Ende August) insgesamt 22 Freiluftkonzerte durchgeführt werden. Sind den Veranstaltern entsprechende Auflagen bezüglich der Dezibelwerte gemacht worden, so dürften die Konzerte "wegen der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung" stattfinden, so das Verwaltungsgericht Berlin. (Hier hatte sich das Gericht an einem Konzertabend selbst ein "Hör-Bild" sowohl von der Zitadelle als auch von der Wohnung der Frau gemacht und kam zu dem Entschluss, dass bei geschlossenem (!) Fenster "keine störende Geräusche irgendwelcher Art wahrgenommen werden können".)

(VwG Berlin, 10 K 175/09)

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